Sehr geringe Mengen der energetischen Proben gem 2.0.4.3 drfen unter der UN-Nummer 3223 bzw. 3224 befrdert werden, vorausgesetzt:

1. es werden nur zusammengesetzte Verpackungen mit Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1 und 4H2) als Auenverpackungen verwendet;

2. die Proben werden in Mikrotiterplatten oder Multititerplatten aus Kunststoff, Glas, Porzellan oder Steinzeug als Innenverpackungen befrdert;

3. die Hchstmenge je einzelnem inneren Hohlraum ist fr feste Stoffe nicht grer als 0,01 g und fr flssige Stoffe nicht grer als 0,01 ml;

4. die hchste Nettomenge je Auenverpackung betrgt fr feste Stoffe 20 g und fr flssige Stoffe 20 ml oder die Summe von Gramm und Millilitern ist im Falle einer Zusammenpackung nicht grer als 20 und

5. die Vorschriften nach 5.5.3 werden bei der optionalen Verwendung von Trockeneis oder flssigem Stickstoff als Khlmittel fr Qualittssicherungsmanahmen erfllt. Es mssen innenliegende Sttzmittel vorhanden sein, um die Innenverpackungen in ihrer ursprnglichen Lage zu sichern. Die Innen- und Auenverpackungen mssen bei der Temperatur des verwendeten Khlmittels sowie bei den Temperaturen und Drcken, die bei einem Ausfall der Khlung auftreten knnen, unversehrt bleiben.